Mittwoch, 29. Oktober 2014

Mal wieder Irritationen um die FSSPX

Mit ohm fing der Ärger an ...
Der Blogger-Kollege Laurentius Rhenanius (Superpelliceum) hat heute über ein Dekret (vollständiger Text bei Rorate Caeli) des Bischofs von Albano, Marcello Semeraro, berichtet, in dem dieser seine Gläubigen darauf hinweist, dass die Teilnahme an Messen oder Sakramentenspendungen der Piusbruderschaft einen Bruch der kirchlichen Gemeinschaft darstellt und daher einen "persönlichen Pfad der Wiederversöhnung" erforderlich macht, um wieder in voller Gemeinschaft mit der Kirche zu sein.

Laurentius sieht in dem Dekret des Bischofs einen Widerspruch zur Aufhebung der Exkommunikation der FSSPX-Bischöfe durch Benedikt XVI. Das scheint mir so aber nicht zutreffend zu sein.



Zunächst ist der kirchenrechtliche Status der Mitglieder der FSSPX zu klären. Bereits Benedikt hatte darauf hingewiesen, dass die Bruderschaft keinen kanonischen Status hat und sie daher keinen priesterlichen Dienst legitimerweise ausführen können. In die Sprache der Straftatbestände des CIC bedeutet dies: die Priester der FSSPX haben keine Jurisdiktion gültig übertragen bekommen und sind aufgrund der Tatsache, dass sie trotzdem Messen feiern und Sakramente spenden, suspendiert. Dies ist vom Kirchenrecht zumindest bezüglich der Beichte eindeutig geregelt (CIC 1378 2,2).

Für Verwirrung sorgt hier häufig die Tatsache, dass die Priester der Bruderschaft gültig geweiht sind. Um Sakramente rechtmäßig zu spenden, bedarf es aber nicht nur der Weihvollmacht, sondern auch der Beauftragung, d.h. der Übertragung des entsprechenden Dienstes durch einen Bischof (oder einen mit entsprechender Jurisdiktion versehenen Oberen). Dieses ist keineswegs eine Spitzfindigkeit, sondern gehört wesentlich zur inneren Struktur des Amtes in der Kirche.

Etwas schwieriger ist die Frage nach den Rechtsfolgen für den Gläubigen, der die Sakramente in der Bruderschaft empfängt. Das Kirchenrecht regelt diesen Fall nicht eindeutig und in der Vergangenheit ist diese Frage auch unterschiedlich beantwortet worden. Für die Annahme, dass die Gläubigen sich die Exkommunikation als Tatstrafe zuziehen, müsste man annehmen, dass sie sich das Schisma der Piusbruderschaft zueigen machen und damit selbst zu Schismatikern werden. Das ist eine eher enge Auslegung des kirchlichen Rechtes und man wird zurecht darauf verweisen, dass ähnliche Auslegungen bei anderen, ebenfalls schwerwiegenden Vergehen (z.b. Häresie) allgemein nicht üblich sind.

Im vorliegenden Fall hat der Bischof aber durch sein Dekret Fakten geschaffen und er tut dies aufgrund seiner bischöflichen Autorität auch in ganz legitimer Weise. Zumindest die Gläubigen in der Diözese Albano haben die Vorschriften ihres Bischofs zu befolgen und unterliegen auch den von ihm verhängten Strafen. Hier bestünde lediglich die Möglichkeit, die Angemessenheit des Dekretes durch die zuständigen Kursälen Behörden überprüfen und ggfs. außer Kraft setzen zu lassen.

Am vorliegenden Beispiel wird noch einmal sehr deutlich, dass die FSSPX nach wie vor in einer prekären kirchlichen Lage ist. Dagegen sprechen auch nicht die wieder aufgenommenen Gespräche mit der Glaubenskongregation. Diese sollen ja gerade dazu dienen, diese völlig unhaltbare Situation in Ordnung zu bringen.

Die Ordnung der Kirche ist göttlichen Ursprungs und Rechts. Gerade Gläubige, die sich der Tradition in besonderer Weise verbunden fühlen, können dieses Faktum nicht ohne Gefahr für ihr Seelenheil ignorieren oder für sich selbst außer Kraft setzen.



5 Kommentare:

  1. Hier Canon 1378 CIC zu bemühen ist aber sehr weit hergeholt. Bei dem Bußsakrament ist – anders als bei anderen Sakramenten – für die Gültigkeit NICHT die Priesterweihe alleine ausreichend, sondern es bedarf zur Gültigkeit einer zusätzlichen Befugnis (c. 866). Und da liegt Hase im Pfeffer. Die seinerzeit exkommunizierten Bischöfe der FSSPX konnten logischerweise diese Befugnis nicht rechtmäßig erteilen. Aber das ist hier ja wohl ein Nebenschauplatz

    Bei der Eucharistie braucht es eine solche zusätzliche Beauftragung nicht. Es reicht für die Gültigkeit die Priesterweihe aus (c. 900), bezüglich der Erlaubtheit ist die Frage, ob die Priester durch ein kanonischen Gesetz daran gehindert sind?
    Benedikt XVI hat in seinem Schreiben vom 10. März 2009 klar gemacht, daß die FSSPX keinen kanonischen Status und die Ämter nicht rechtmäßig ausgeübt werden.
    http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/letters/2009/documents/hf_ben-xvi_let_20090310_remissione-scomunica_ge.html
    Die Priester der FSSPX feiern die Messen also unerlaubterweise.

    Ob der Bischof hier so einfach "Fakten schaffen" kann, halte ich für sehr fraglich. Solche Fragen sind nicht auf diözesaner Ebene zu klären, sondern dafür war/ist Ecclesia Dei zuständig.
    Und von Ecclesia Dei gibt es eine Antwort, daß die Gläubigen z.B. bei der FSSPX die Sonntagspflicht erfüllen können und auch sonst teilnehmen können (unter bestimmten Voraussetzungen)
    http://web.archive.org/web/20030202034019/http://www.unavoce.org/articles/2003/perl-011803.htm
    So etwas kann auf diözesaner Ebene nicht so einfach wieder ausgehebelt werden.

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    1. Lieber Herr Niebecker, ich verstehe nicht, was daran weit hergeholt sein sollte. Wenn ich Sie richtig verstehe, dann meinen Sie, dass die Aufhebung der Exkommunikation die Bischöfe der Priesterbruderschaft in die Lage versetzen würde, die Beichtjurisdiktion auszuüben. Das ist natürlich falsch und genau das erklärt ja Benedikt, wenn er sagt, dass die Bruderschaft keinen kanonischen Status und ihre Mitglieder (also auch die Bischöfe) ihren Dienst nicht legitim ausüben können. Die Jurisdiktion ist von der Weihegewalt grundsätzlich getrennt zu betrachten. Also: Alle Priester der FSPX sind mindestens wegen der Beichtfrage weiterhin suspendiert (sie sind es sehr wahrscheinlich auch aus anderen Gründen).

      Ich habe nirgendwo bezweifelt, dass die Priester der FSSPX gültig die Messe feiern. Sie feiern sie aber immer unerlaubt.

      Bezüglich der Frage der Gläubigen glaube ich nicht, dass irgendein Brief von Msgr. Perl hier wirklich maßgeblich ist. Interessanterweise vertritt Perl ja in dem Schreiben die Ansicht, dass die Priester der FSSPX auch exkommuniziert sind (denn natürlich hängen sie dem Schisma Lefebvres an, sonst wären sie ja bei der Petrusbruderschaft). Die Auskünfte von Perl sind ja auch reichlich ungenau. Die Frage ist ja, ob man durch die Teilnahme an einer FSSPX-Messe nicht immer auch implizit das Schisma akzeptiert und damit wiederum implizit auch die Autorität des Papstes in Frage stellt und damit die Gemeinschaft mit ihm aufkündigt.

      Bleibt die Frage, ob ein Bischof in dieser Weise "Fakten schaffen" kann. Warum sollte hierfür Ecclesia Dei zuständig sein? Die FSSPX ist eben keine Ecclesia Dei Gemeinschaft! Von daher "hebelt" der Bischof hier auch gar nichts aus. Irgendwie klingt das so, als sei die FSSPX durch irgendeine römische Vorschrift geschützt oder geregelt. Welche sollte das sein???

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    2. Weit hergeholt ist die Frage der Beichte, weil dort eben auch die Gültigkeit an der besonderen Befugnis liegt und nicht an der Weihe allein, wie bei allen anderen Sakramenten.
      Dies ist aber eine Besonderheit bei der Beichte und nicht auf andere Sakramente übertragbar.
      Deswegen sprach ich von "weit hergeholt".

      Zu dem anderen später vielleicht mehr… oder vermutlich eher gar nicht…

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  2. Eine der Sachen, die mich dabei umtreibt, ist, dass die Sakramente (inkl. Beichte und Ehe) von den Schismatischen und teilweise häretischen Orthodoxen/Ostkirchen stets von Rom als gültig anerkannt wurden. Wie lässt sich nun erklären, dass man zwar die Sakramente der schismatischen Orthodoxen anerkennt, die der Piusbrüder allerdings nicht?

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    1. Die Sakramente der FSSPX-Schismatiker sind gültig - das habe ich nicht bestritten. Sie spenden die Sakramente also gültig, aber eben nicht legitim (erlaubt).

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