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Samstag, 28. Mai 2011

Ritus, Usus, etc.

In diesem Beitrag hatte Elsa gefragt, was der Bonner Liturgiewissenschaftler Albert Gerhards wohl mit der Aussage gemeint habe könnte, es sei eine unerhörte Novität in der Kirchengeschichte, dass nun zwei ganz unterschiedliche Gottesdienstformen mit unterschiedlichen Traditionen quasi gleichberechtigt nebeneinander stünden.

Gerhards Frage hat einen nachvollziehbaren Hintergrund. Der römsiche Ritus versteht sich seit jeher als ein Ritus, das bedeutet: es gibt ein Missale Romanum und nicht mehrere nebeneinander. Hier hilft auch der Verweis auf die verschiedenen Riten innerhalb der lateinischen Kirche, etwa den ambrosianischen oder den mozarabischen, nicht weiter. Denn dies sind eben eigene Riten, die neben dem römischen Ritus stehen, keine Varianten desselben. Daher musste Papst Benedikt in "Summorum Pontificum" ja auch zu einer neuen Begrifflichkeit, eben dem alten, ausserordentlichen und dem neuen, ordentlichen "Usus", greifen. Wirklich überzeugend ist die dahinter stehende These, dass es sich beim alten und neuen Messbuch um zwei unterschiedliche Ausprägungen des einen römischen Ritus handele, allerdings nicht. Wäre das nämlich richtig, hätte niemand das Recht Pauls VI. bestreiten können, die alte Ausprägung ausser Kraft zu setzen, genauso, wie dies Pius V. nach Abschluss der tridentinischen Reform getan hat. Und es gäbe auch keinen legitimen Grund, diesem Reformakt den Gehorsam zu verweigern.

So oder so ähnlich hätte Gerhards argumentieren können. Stattdessen spricht er aus, was in dieser Deutlichkeit sonst nur die Pius-Bruderschaft sagt: dass der neue Ritus eine ganz unterschiedliche Gottesdienstform sei und auch nicht mehr in der Tradition der "Alten Messe" stehe. So treffen sich hier - nicht ganz unerwartet - die Extreme. Und sie treffen mit sehr unterschiedlicher Absicht auch die "Hilfskonstruktion", zu der Benedikt in "Summorum Pontificum" Zuflucht genommen hat. Das desavouiert aber keineswegs die gute und richtige Absicht des Hl. Vaters: den Bruch zu kitten, der im Zuge der Liturgiereform faktisch entstanden ist. Er setzt dabei auf die eher "pädagogischen Effekte", die aus der Weiterexistenz des usus extraordinarius resultieren sollen. Dies ist nachvollziehbar, solange man die Problematik der neuen Liturgie ausschließlich an weit verbreiteten Missbräuchen festmacht. Ob man aber wirklich sagen kann, dass eine Messe nach dem usus ordinarius unter Ausnutzung aller legalen Wahlmöglichkeiten nur eine andere Ausprägung der vorkonziliaren römischen Tradition darstellt?