Der Große Vorsitzende hält seine Mitbrüder zum Narren |
Interessant ist eine Formulierung in der zugehörigen KNA-Meldung:
"Zollitsch betont in dem Brief an seine Amtsbrüder, das Freiburger Papier sei ohne sein Wissen vorab veröffentlicht und in den Medien meist zugespitzt und vereinfachend dargestellt worden."Na, dann gehen wir der Historie des Dokumentes doch einmal etwas nach. Es geht zurück auf eine entsprechende Forderung der Freiburger Diözesanversammlung im Rahmen des bistumsinternen Dialogprozesses. In einer Stellungnahme, die der Bischof am Ende der Diözesanversammlung am 28. April 2013 abgegeben hat und die auf den Internet-Seiten des Bistums erreichbar ist, lesen wir:
Für den Umgang mit wiederverheiratet Geschiedenen bin ich intensiv im Gespräch mit den Räten. Diözesanfamilienseelsorger Michael Schweiger und Domdekan Andreas Möhrle habe ich beauftragt, eine Handreichung zu erarbeiten. In der entsprechenden Themengruppe wurde bereits davon berichtet.Es handelt sich bei der "Handreichung" also um eine Auftragsarbeit des Seelsorgeamtes für den Erzbischof höchstpersönlich. Diese Handreichung ist auch nicht zufällig "vorab veröffentlicht" worden, sondern ganz offiziell den Seelsorgern des Erzbistums zugestellt worden. Auch das können wir der Website des Erzbistums entnehmen (auch wenn sich dort seit kurzem die Handreichung selbst nicht mehr zum Download findet):
Das Seelsorgeamt der Erzdiözese hat dazu Empfehlungen veröffentlicht, die seit Anfang Oktober als Handreichung allen Seelsorgern vorliegen. Den Seelsorgerinnen und Seelsorgern, die Paare bei Trennung, Scheidung oder einer zivilrechtlichen Wiederheirat begleiten, soll diese Handreichung als Orientierung dienen - für die Seelsorge-Praxis in den kommenden Jahren.Wir sollen nun also dem Herrn Erzbischof von Freiburg glauben, dass eine offizielle Handreichung des Seelsorgeamtes seines Bistums zu einem hochbrisanten Thema, die er persönlich in Auftrag gegeben hat, ohne sein Wissen auf der Website seines Bistums veröffentlicht und an alle Seelsorger versendet wurde (mit dem Hinweis, dies sei nun für die "kommenden Jahre" offiziell).
Wer soll einen solchen Blödsinn bitte glauben?
Tja…
AntwortenLöschenhttp://kikreukreu.blogspot.de/2013/10/handreichung-ich-wei-von-nix.html
Uups, da haben wohl zwei "an derselben Baustelle" gearbeitet ...
AntwortenLöschenZwischen "habe ich beauftragt, … zu erarbeiten" und "ist ohne mein Wissen vorab veröffentlicht worden" ist aber nicht notwendigerweise ein Widerspruch zu sehen, da sich das Wissen in dieser Aussage auf die Frage der bereits erfolgten Veröffentlichung bezieht, nicht auf die Erarbeitung selbst.
AntwortenLöschenVerehrte Braut des Lammes, EB Zollitisch hat mittlerweile ja schon nachgelegt. Die neue Sprachregelung lautet, er habe das Papier gekannt, es habe aber noch weiter intern beraten werden sollen. Der in meinem Beitrag zitierte Text auf der Website sagt klar, dass die Handreichung in dieser Form an die Seelsorger gegangen ist und dort für die kommenden Jahre gültig ist. Hätte der Seelsorgeamtsleiter dies bei einem dermaßen "heißen Eisen" ohne Billigung der Diözesanleitung getan, wäre dies nur noch so zu deuten, dass EB Zollitsch in seiner Diözese eine vernachlässigbare Größe ist. Das halte ich für extrem unwahrscheinlich.
AntwortenLöschenLieber Theodor, nachdem wir uns etwas aus den Augen verloren haben, bin ich in den letzten Tagen wieder häufiger auf ihrem Blog gelandet. Leider muß ich ihren Thesen meistens voll zustimmen. wenn sie Lust haben, könnten wir die Flasche Wein noch einmal ins Auge fassen.
AntwortenLöschenHerzliche Grüße aus dem Chiemgau.
Ein vielsagendes Bild... :-))
AntwortenLöschenUnd auch:
http://frischer-wind.blogspot.de/2013/10/nichts-neues-aus-dem-erzbistum-freiburg.html
Lieber Frischer Wind, vielen Dank für die zusätzlichen Informationen aus der Bistumszeitung, die Sie in Ihrem Beitrag veröffentlicht haben. Damit sollten sich alle Restzweifel geklärt haben: Die Handreichung ist komplett "offiziell" und die Aussage "ohne meine Wissen vorab veröffentlicht" damit eine glatte Unwahrheit. Traurig, das Ganze ...
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