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Freitag, 5. September 2014

Bonny and Clyde

Erschöpft vom "Kampf um Rom" - Bischof Bonny
Der folgende Beitrag ist heute auf kath.net erschienen:

Die 3. außerordentliche Generalversammlung der Bischofssynode zum Thema „Die pastoralen Herausforderungen der Familie im Rahmen der Evangelisierung“ vom 5.-19. Oktober rückt näher und nach der kraftvollen Ouvertüre von Kardinal Kasper beim letzten Konsistorium laufen sich die üblichen Verdächtigen in den Medien langsam warm.

Daniel Deckers hat bei der „FAZ“ ("Der Kampf um Rom hat erst begonnen") in den vergangenen Tagen gleich 3 Beiträge über eine Denkschrift des Antwerpener Bischofs Johan Bonny verfasst und sieht in ihr ein fast epochales Ereignis: „Das hat es in der jüngeren Kirchengeschichte noch nicht gegeben: Ein amtierender Bischof stellt sich schonungslos gegen das kirchliche Lehramt und die päpstlichen Weisungen in Sachen Ehe und Familie“. Das klingt ja wirklich vielversprechend.

Mittwoch, 4. Dezember 2013

Karneval in Rom

Unmittelbar nach der Wahl von "Papa Buenasera" wurde eine Geschichte kolportiert, die nicht unerheblich zu der Begeisterung für den neuen Pontifex Maximus in interessierten Kreisen gerade in Deutschland beigetragen hat: im Ankleideraum soll er nicht nur die vorbereitenten roten Schuhe und die Samtmozetta zurückgewiesen haben, sondern bei dieser Gelegenheit zum päpstlichen Zeremonienmeister gesagt haben: "Der Karneval ist jetzt vorbei". Genau weiß man das natürlich nicht - da so manches, was zunächst aus dem Mund des Papstes zu kommen schien, sich ja dann als mehr oder weniger freie Erfindung Dritter herausgestellt hat.

Beobachtet man jenseits solcher Äußerlichkeiten die faktischen Geschehnisse in Rom, kann einem durchaus der Gedanke kommen, der Karneval sei keineswegs vorbei, sondern habe im Gegenteil gerade erst angefangen. So ist es wohl ohne Präzedenzfall, dass ein atheistischer Schreiberling einer linksliberalen italienischen Zeitung seine Büttenrede zum Thema "Kirche" als Interview mit Originalzitaten des Papstes verkauft - und dieser Unfug dann umredigiert auf der offiziellen Website des Heiligen Stuhls landet.

Weit bedenklicher als diese Episode ist das Theaterstück, das z.Zt. auf der römischen Bühne unter dem Titel "Wiederverheiratete Geschiedene" aufgeführt wird. Ermuntert durch unklare päpstliche Äußerungen gibt der Erzbischof von Freiburg eine "Handreichung für die Seelsorge" heraus, die nicht mehr und nicht weniger darstellt als die offene Außerkraftsetzung der kirchlichen Lehre und des kirchlichen Rechts in seinem Sprengel. Postwendend liest der Präfekt der Glaubenskongregation - unter expliziter Berufung auf einen Auftrag des Hl. Vaters - dem Freiburger Ordinarius die Leviten und erläutert, warum die kirchliche Lehre in dieser Frage so ist wie sie ist und auch nicht geändert werden kann.

Im nächsten Akt des Dramas veröffentlicht der Papst ein Lehrschreiben, in dem die Frage der Wiederverheirateten Geschiedenen indirekt und erneut äußerst missverständlich angesprochen wird. Woraufhin der Sekretär der römischen Bischofssynode (angeblich ein besonders enger Vertrauter von Franziskus) ein Interview gibt, in dem er die "Freiburger Lesart" des päpstlichen Lehrschreibens unterstreicht und ankündigt, die ganze Angelegenheit werde - im klaren Widerspruch zu den Klarstellungen des Präfekten der Glaubenskongregation - auf den kommenden Synoden "ohne Tabus" diskutiert werden. Jenseits der Frage, warum ein römischer Prälat von "Tabus" spricht, wenn er Lehre und Recht der Kirche meint: wer spricht da eigentlich im Namen des Papstes?

Wenn das der künftige Regierungsstil ist, dann könnte die Haltung vieler Katholiken bald dem berühmten Satz von Kardinal Bartolucci entsprechen: "Sagt mir Bescheid, wenn der Zirkus vorüber ist".

Donnerstag, 17. November 2011

Wiederverheirate Geschieden = Josephsehe?

Auf die Debatte bei Alipius hatte ich mit einem eigenen Beitrag reagiert, auf den nun wieder Damian geantwortet hat. Schön, dass das Thema auf ein gewisses Interesse stößt.

Damian freut sich über meine Feststellung, dass die "Josephsehe" nur in einer öffentlichen Form das Problem wiederverheiratet Geschiedener (sprich: ihren Ausschluss aus der Sakramentengemeinschaft) wirklich lösen könnte, ist aber arg enttäuscht, dass ich diesen Weg nicht für gangbar halte. Darüber hinaus hält der den Grundansatz, für diese Menschen eine Lösung jenseits "pastoraler Zuwendung" finden zu wollen, für verfehlt.

Beginnen wir mit dem Letzteren: Das kirchliche Recht hat Analogien zum staatlichen Recht, aber auch wesentliche Unterschiede. So ist die kirchliche Gemeinschaft nicht zunächst und vor allem Rechtsgemeinschaft (wie der Staat), sondern Liebesgemeinschaft. Von daher stehen Sanktionen unter einem ganz anderen Rechtfertigungsdruck als dies im Staat der Fall ist. Ich habe mir an keiner Stelle die Rede von der "Unbarmherzigkeit" der Kirche in Bezug auf die wiederverheirateten Geschiedenen zueigen gemacht. Wenn eine große Zahl von Menschen, denen die Kirche zumindest zu Teilen eine gute Absicht und einen Willen zur kirchlichen Gemeinschaft unterstellen muss, in einen irregulären Zustand gerät, dann wird sich diese Kirche aber aufgerufen fühlen, nach wirklicher Abhilfe zu suchen. Um ein aktuelles Beispiel anzuführen: auch den vier Bischöfen der Piusbruderschaft und allen ihren Anhängern versucht die Kirche ja gerade, aus einer solchen irregulären Situation herauszuhelfen. Dies hat mit einer falschen Auflösung der "Spannung zwischen der Berufung zur Vollkommenheit und unserer sündhaften Schwäche" nichts zu tun.

Damians Kritik an meiner Einschätzung der Josephsehe muss ich deutlich widersprechen. Seine Rede von "romantischer Zuneigung" empfinde ich fast schon als denunziatorisch. Die Liebe zwischen Mann und Frau ist aus Sicht der Kirche keine "Romantik", sondern Annahme des Anderen und Hingabe an ihn. Auf dieser Annahme/Hingabe gründet die Lebensgemeinschaft. Die Sexualität spielt hierbei keineswegs - wie Damian unterstellt - eine (trieb-)"befriedigende" Rolle, sondern sie ist Vollzug dieser Liebe. Wie die meisten wissen, ist dieser Vollzug nach traditioneller kirchlicher Ehelehre konstitutiv für die Entstehung des Ehebandes, d.h. erst die vollzogene Ehe ist wirkliches Abbild der Beziehung zwischen Christus und seiner Kirche. Auch das kirchliche Recht trägt diesem Tatbestand Rechnung, indem die Unfähigkeit zum Vollzug des ehelichen Aktes ein Ehehindernis darstellt, Unfruchtbarkeit z.B. aber nicht. Der Verzicht auf diesen Vollzug ist nicht vergleichbar mit der Enthaltsamkeit von Verlobten, wie Damian fälschlicherweise meint. Diese leben noch nicht in einer solchen Liebes- und Lebensgemeinschaft.

Die "öffentliche Josephsehe" leidet als Konstrukt also an vielen Stellen: Vor allem ist sie im kirchlichen Verständnis eben keine Ehe im eigentlichen Sinne. In der konkreten Situation wiederverheiratet Geschiedener könnte sie darüber hinaus leicht als Unterlaufung des eigentlichen Problems missbraucht werden. Durch die öffentliche Erklärung der "Josephsehe" wäre der Ausschluss von den Sakramenten aufgehoben und jeder dann doch erfolgende eheliche Akt wäre dann "nur" eine beichtbare Sünde.

Langer Rede, kurzer Sinn: Ich kann nicht behaupten, dass mich Damians Ausführungen von meiner Einschätzung abbringen könnten, dass die "Josephsehe" nicht die Lösung des Problems sein kann - würde mich aber freuen, wenn der eine oder andere meinen eigentlichen Vorschlag kommentieren würde.




Mittwoch, 16. November 2011

Wiederverheiratet geschieden - wie geht es weiter?

Der HH. Alipius hat letzte Woche ein sehr interessantes Posting zu diesem Thema geschrieben, das viele ebenso interessante Kommentare erzeugt hat. Wie nun umgehen mit der aufgeworfenen Frage?

Da ist zum ersten das Thema "Prävention". Sicher kann und muss man eine Ursache der heutigen Probleme in der Tatsache sehen, dass viele Katholiken schlecht vorbereitet kirchlich getraut werden. Ich muss mich nur an mein eigenes "Brautexamen" erinnern, um da heftig zu nicken. Da wimmelte es von "Eigentlich müsste ich Ihnen jetzt sagen ..." und "Eigentlich müsste ich sie jetzt fragen ...". Am Schluss dann ein "Eine Garantie, dass es gut geht, kann ich Ihnen auch nicht geben" - Prima, herzlichen Dank auch ...

Hier wird man ansetzen können und manches wird kirchlicherseits ja auch angeboten (Ehevorbereitungsseminare, etc.). Man wird aber fragen müssen, ob die Eindeutigkeit, mit der die Kirche die Sakramentenspendung an die Tatsächlichkeit eines Lebens in der Kirche und aus dem Glauben bindet, nicht viel früher ansetzen muss. Durch die Simulation von "Volkskirche" wird eine nicht geringe Zahl an Menschen mit dem ganzen Spektrum an Sakramenten(zugängen) versehen (Taufe, Erstkommunion, Firmung, Ehe), ohne jemals wirklich am kirchlichen Leben teilgenommen zu haben. Stellen diese Menschen plötzlich fest, dass ihr Leben fern der Kirche zu Konsequenzen führt, wird dies verständlicherweise als "Unbarmherzigkeit" empfunden.

Aber kommen wir zum Kern des Themas zurück: Welche Möglichkeit hat die Kirche, Menschen, die ernsthaft kirchlich leben wollen nachdem sie eine zweite Ehe eingegangen sind, zu helfen?

Die ernüchternde Antwort lautet: Auf der Grundlage der kirchlichen Sakramentenlehre ist dies eigentlich nicht möglich. Als Wirkung des sakramentalen Ehevertrages wird ein Eheband gestiftet, das sich vom "character indelebilis" anderer Sakramente nur dadurch unterscheidet, dass es nicht über den Tod hinaus wirkt. Dieses Eheband repräsentiert übernatürlich die Treue zwischen Christus und seiner Kirche und ist nicht auflösbar. Jeder sexuelle Akt mit einer anderen Person ist daher Ehebruch und eine erneute dauerhafte Verbindung Polygamie. Verschärfend kommt hinzu, dass eine zivile Wiederverheiratung ein öffentlicher Akt der Ablehnung der kirchlichen Ehelehre ist. Das ist der eigentlich Grund, warum Wiederverheiratete Geschiedene vom Sakramentenempfang dauerhaft ausgeschlossen sind.

Die Interpretation der Binde- und Lösegewalt der Kirche als Möglichkeit zur Auflösung einer gescheiterten Ehe ist eine nur theoretische Möglichkeit. Zwar gibt es diese Praxis in der Ostkirche, doch hat die römische Kirche eine konstant andere Lehre und Praxis - mit guten Gründen und (am Rande bemerkt) vielen Referenzen auch bei den griechischen Kirchenvätern. Die vom Evangelium her gegebene Deutung des Ehebandes als Abbild des Treueverhältnisses zwischen dem Herrn und seiner Kirche lässt eine solche "Lösung" einfach nicht zu.

Es bleibt also scheinbar nur der Ausweg, den auch HH. Alipius empfiehlt: die "Josephsehe", d.h. die sexuelle Enthaltsamkeit in der neuen Verbindung. Ich muss allerdings gestehen, dass mich diese Konstruktion wenig überzeugt. Hiermit wird ein Sonderfall besonderer Heiligkeit zur praktischen Norm erhoben, der einem halbwegs realistischen Blick auf die conditio humana (und dieser realistische Blick war immer ein Kennzeichen katholischer Pastoral!) nicht standhält. Ist es nicht eine wirkliche Errungenschaft der letzten 100 Jahre, dass die Kirche gelernt hat, die Sexualität in der Ehe nicht nur als pflichtgemässe Regelung der zur Unordnung neigenden Triebhaftigkeit zu sehen, sondern als echten Wert, in dem - recht verstanden und kontrolliert von der Tugend der Maßhaltung - die Liebe zwischen Mann und Frau sich erfüllt, ja, auf den sie hinzielt? Der an dieser Stelle gerne gegebene Verweis auf den Zölibat verfängt meines Erachtens nicht. Weder lebt der Zölibatär in einer Liebesbeziehung zu einer Frau, noch hat auf der Gegenseite ein Liebespaar die Standesgnade für den Zölibat. Ganz am Rande sei bemerkt, dass der "Josephsehe" von der Kirche eine öffentliche Form gegeben werden müsste, um die oben angesprochene öffentliche Abkehr von der Kirche durch die zivile Wiederverheiratung aufzuheben. Ist das alles realistisch und ein gangbarer Weg? Ich meine: Nein.

Gibt es also keine Abhilfe?

Ich habe einen schüchternen Vorschlag: Die Kirche hat immer darauf bestanden, dass sie die Gewalt besitzt, Ehehindernisse aufzustellen, d.h. Kriterien zu definieren, die Voraussetzung für die Gültigkeit einer kirchlich geschlossenen Ehe sind (seit Trient hat dieser Anspruch den Charakter eines Dogmas im strengen Sinne). Wäre es nicht denkbar, dass die Kirche einen - durch Zeugen untermauerten - Nachweis einer wirklichen kirchlichen Praxis beider Brautleute sowie eine ernsthafte Vorbereitung zur Voraussetzung für eine gültige sakramentale Eheschliessung erhebt? Wäre das nicht ein sinnvolles Ziel, dass jeder, der von der Kirche getraut wird, wirklich weiss, was dieser Schritt für sein Leben bedeutet? Könnte man von solchen Eheleuten dann nicht mit Recht die Einsicht verlangen, dass das Scheitern ihrer Verbindung ein Schicksalsschlag ist, der dann - wie so manches andere schuldlose Leid - unter Verzicht auf eine neue Verbindung in der Treue zu Christus getragen werden muss?

Als "Nebeneffekt" einer solchen Regelung könnte für eine Übergangszeit die Annullierung von Ehen "großzügiger" gehandhabt werden. Nicht als "Wegschauen und Schwamm drüber", sondern als konsequente Anwendung des rückwirkend feststellbaren, anerkannten Ehehindernisses.

Mir ist bewusst, dass auch mit einer solchen (aus meiner Sicht dogmatisch vertretbaren) Änderung in Zukunft nicht alle Arten von "Härtefällen" vermieden werden können. Andererseits scheint es mir auf der Hand zu liegen, dass die gegenwärtige Situation zu einem nicht unerheblichen Teil "hausgemacht" ist. Die Kirche täte gut daran, alles in ihren Möglichkeiten stehende zu tun, um sowohl Menschen vor einer letztlich leichtfertigen kirchlichen Eheschliessung abzuhalten als auch möglichst vielen Paaren, die - auch durch pastorale Versäumnisse der Vergangenheit - in eine irreguläre Situation geraten sind, einen Weg zurück in die volle Gemeinschaft der Kirche zu eröffnen.